Anträge zu Arbeitsleistungen einstimmig angenommen

Auf der Jahreshauptversammlung standen zwei Anträge vom Vorstand auf der Tagesordnung. Beide Anträge wurden nach kurzer Vorstellung und Erläuterung der Hintergründe von den Anwesenden einstimmig angenommen. So erhöhen sich zum neuen Jahr die Ersatzzahlungen für nicht erbrachte Arbeitsleistungen von 10,00 Euro auf 12,00 Euro pro Stunde.

Es sind weiterhin von allen aktiven Vereinsmitgliedern ab 18 Jahren fünf Arbeitsstunden abzuleisten. Der Gesamtbeitrag, sollten keine Arbeitsstunden geleistet werden, erhöht sich somit pro Jahr von 50,00 auf 60,00 Euro. Die Änderung wird zum 01.01.2023 wirksam und erfolgt erstmalig mit dem Einzug der Mitgliedsbeiträge im ersten Quartal 2024. Hintergrund der Erhöhung ist die Anpassung und Gleichstellung an den neuen Mindestlohn.

Mit dem zweiten Antrag wurde ein Höchstalter von 75 Jahren für die Erbringung der Arbeitsleistungen festgeschrieben. Diese Regelung gilt für alle Mitglieder ab dem Jahr des 75. Geburtstags. Mit dieser Regelung, die ebenfalls ab dem 01.01.2023 wirksam wird, soll dem demografischen Wandel entsprochen werden.

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